Typische Honorarforderungen
Welche Forderungen von Arztpraxen können ins Inkasso?
Bei ärztlichen Forderungen treffen medizinische Leistung, Gebührenrecht und das Verhältnis zwischen Patient, Praxis und gegebenenfalls privatem Kostenträger aufeinander. Im Mittelpunkt stehen häufig Privatliquidationen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), individuell vereinbarte Selbstzahlerleistungen und sonstige unmittelbar gegenüber dem Patienten abzurechnende Leistungen. Eine nachvollziehbare Rechnung und eine saubere Dokumentation erleichtern die professionelle Beitreibung.
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Privatliquidationen nach GOÄ
Offene Rechnungen für privatärztliche Untersuchungen, Beratungen und Behandlungen können nach Fälligkeit und Eintritt des Zahlungsverzugs zur Beitreibung übergeben werden. Die GOÄ bildet die zentrale Gebührenordnung für privatärztliche Leistungen.
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Selbstzahler- und IGeL-Leistungen
Auch wirksam vereinbarte Selbstzahlerleistungen können Gegenstand des Forderungsmanagements sein. Entscheidend sind eine klare Vereinbarung, eine nachvollziehbare Abrechnung und die Fälligkeit der konkreten Forderung.
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Diagnostik und technische Leistungen
Labor, Sonografie, EKG, Funktionsdiagnostik und weitere technische Leistungen können je nach Abrechnungskonstellation Bestandteil einer ärztlichen Privatliquidation sein. Offene Honorare lassen sich strukturiert weiterverfolgen.
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Hausbesuche, Atteste und Bescheinigungen
Soweit Leistungen gegenüber dem Patienten berechnungsfähig sind, können auch offene Honorare aus Hausbesuchen, Attesten, Bescheinigungen oder weiteren ärztlichen Leistungen in die Beitreibung einbezogen werden.
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Raten- und Restforderungen
Bei höheren Rechnungen werden teilweise Zahlungsvereinbarungen getroffen. Bleiben vereinbarte Raten oder Restbeträge offen, kann Alim Inkasso die weitere Forderungsbearbeitung übernehmen.
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Größere Forderungsbestände
Praxisgruppen, Privatpraxen und medizinische Versorgungszentren können Forderungen auch gebündelt übergeben. Je nach Volumen stehen strukturierte Dateiübermittlungen und technische Schnittstellen zur Verfügung.