Typische Forderungen
Welche Forderungen von Laboren und Diagnostikzentren können ins Inkasso?
Labor- und Diagnostikleistungen können in unterschiedlichen Abrechnungsbeziehungen entstehen: als privatärztliche Laborleistung gegenüber Patienten, als Selbstzahlerleistung oder aufgrund vertraglicher Leistungen gegenüber Praxen, Unternehmen und anderen Einrichtungen. Gerade bei hohen Fallzahlen ist eine eindeutige Zuordnung von Rechnung, Leistungsempfänger und Forderungsgrund entscheidend.
01
Privatärztliche Laborleistungen
Die GOÄ enthält in Abschnitt M umfangreiche Regelungen zu ärztlichen Laboratoriumsleistungen. Soweit ein Labor oder liquidationsberechtigter Arzt eine berechtigte Privatliquidation gegenüber dem Patienten stellt, können offene Rechnungen nach Fälligkeit weiterverfolgt werden.
02
Selbstzahlerdiagnostik
Individuell beauftragte und wirksam vereinbarte diagnostische Leistungen können unmittelbar gegenüber dem Selbstzahler abgerechnet werden. Offene Rechnungen lassen sich nach Prüfung der Forderungsgrundlage in das Inkasso übergeben.
03
B2B-Forderungen
Erbringt ein Labor vertragliche Leistungen gegenüber Arztpraxen, Kliniken, Unternehmen oder anderen Einrichtungen, können auch offene gewerbliche Rechnungen Gegenstand des Forderungsmanagements sein.
04
Serien- und Routineleistungen
Bei regelmäßig wiederkehrenden Analysen entstehen häufig viele kleinere Einzelrechnungen. Eine standardisierte Datenübergabe kann die laufende Bearbeitung deutlich vereinfachen.
05
Raten- und Restforderungen
Bleiben vereinbarte Raten oder Restbeträge aus umfangreicheren Diagnostikleistungen offen, kann Alim Inkasso die weitere Forderungsbearbeitung übernehmen.
06
Große Forderungsbestände
Labore mit hohem Rechnungsvolumen können Forderungen gebündelt übergeben. Strukturierte Dateien und technische Schnittstellen unterstützen die Verarbeitung größerer Bestände.